Nachrichten aus der Welt der Immobilien

Aktuelle Nachrichten aus der Immobilienwelt

 

Aktuelle Änderungen "Bestellerprinzip"

Am 23.6. wurden im Bundesanzeiger einige neue Gesetze veröffentlicht. Diese werden am 23. Dezember 2020 in Kraft treten und sind allgemein Bekannt als das "Bestellerprinzip".

Die Gesetzesänderung soll für mehr Fariness und Transparenz in der Immobilienbranche sorgen.

Sie gilt für Einfamilienhäuser und Wohnungen sowie Erbbaurechte.

Künftig muss mit dem Verkäufer sowie dem Käufer ein Vertrag in "Textform" (auch digital möglich) geschlossen werden. Verträge mit Kaufinteressenten beginnen bereits mit der Exposeanforderung. Die Verträge sind jedoch nur erfüllt wenn der vermittelte Hauptvertrag abgeschlossen wurde. Der Verkäufer zahlt künftig mindestens immer dieselbe Provision wie ein Käufer. Abweichungen, auch im Rahmen einer finalen Kaufpreisverhandlung, sind verboten. 

Wir bei Engels Immobilie gehen in echte Vorleistung bei jedem Verkaufs- oder Vermietungsauftrag. Wir legen sämtliche Marketingkosten für den Eigentümer zunächst aus. Wir werden rein erfolgsabhängig bezahlt und nur im Erfolgsfall können wir eine Rechnung stellen.

Wir bei Engels Immobilien werden künftig mehrere Verträge anbieten können:

1. Paritätische Provision: Hier vertrten wir die Interessenten von Käufern wie Verkäufern gleichermaßen. Beide zahlen i.d.R. 3% zzgl. Mwst. Abweichungen sowie Festpreise sind möglich). Um unsere Kunden vor Liquitätsengpässen zu schützen, fallen unsere Rechnungen in diesem Fall erst nach Kaufpreiszahlung an.

Den fairen Interessentenschutz und Ausgleich haben für uns dabei oberste Priorität.

2. Außschließliche Vertretung und Warnehmung der Intressten für den Eigentümer und Verkäufer bzw. Vermieter. In diesen Fällen wird die Immobilie für die Interessenten provisionsfrei angeboten. Es ist hier nicht möglich mit dem Kaufinteressenten einen Maklervertrag zu schließen.

3. Einzelne Dienstleistungsvertäge:

Beispielsweise echte Präsenzbesichtigungen die nicht durch einen Maklervertrag pauschal abgegolten werden, oder vom Kunden explizit gewünschte Kaufpreisverhandlungen oder Beratungstermine Marketing, professionelle Fotografie, 3D Rendering, Dronhenaufnahmen, 360 Gradtouren. etc.)

4. Abonemments für regeläßige Tätigkeiten (beispielsweise Mieterverwaltung)

 

Mit freundlichen Grüßen.

Sebastian Engels

 

 

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